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Unia Vertrag KAV Holcim Schweiz AG

Version des GAV

Gesamtarbeitsvertrag: ab 01.01.2017
Allgemeinverbindlicherklärung: (keine Angaben)

Kriterienauswahl (51 von 51)

GAV-Übersicht

Geltungsbereiche

Kurzinfo Geltungsbereichörtlicher Geltungsbereichbetrieblicher Geltungsbereichpersönlicher Geltungsbereichallgemeinverbindlich erklärter örtlicher Geltungsbereichallgemeinverbindlich erklärter betrieblicher Geltungsbereichallgemeinverbindlich erklärter persönlicher Geltungsbereich

Vertragsdauer

automatische Vertragsverlängerung / Verlängerungsklausel 
GAV-Details gemäss Kriterienauswahlnach oben

GAV-Übersicht

Geltungsbereiche

örtlicher Geltungsbereich

Gilt für das Betriebspersonal der Zementwerke von Holcim Schweiz) AG sowie der Kies- und Betonwerke der Holcim Kies und Beton AG und der von ihr mehrheitlich kontrollierten Tochterunternehmen.

Artikel 1

betrieblicher Geltungsbereich

Gilt für das Betriebspersonal der Zementwerke von Holcim Schweiz) AG sowie der Kies- und Betonwerke der Holcim Kies und Beton AG und der von ihr mehrheitlich kontrollierten Tochterunternehmen.

Artikel 1

persönlicher Geltungsbereich

Gilt für alle Betriebsmitarbeitenden sowie die Basiskader der Sparten Zementproduktion und Kies- und Beton (ohne die Mitarbeiter der kaufmännischen oder technischen Büros, Lehrlinge, Praktikanten sowie Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen, die nicht obligatorisch bei der SUVA gegen NBU versichert sind).

Artikel 1

Vertragsdauer

automatische Vertragsverlängerung / Verlängerungsklausel

Wenn eine Vertragspartei nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der festen Vertragsdauer durch eingeschriebenen Brief gegenüber den übrigen Vertragsparteien den Vertrag kündigt, gilt er jeweils stillschweigend als für ein weiteres Jahr verlängert. Gleichzeitig mit der Kündigung sind die Änderungsvorschläge, welche die kündigende Partei zu machen gedenkt, schriftlich einzureichen.

Artikel 10

Arbeitsbedingungen

Lohn und Lohnbestandteile

Löhne / Mindestlöhne

Minimallöhne (ab 1.1.2014; im ehem. Bereich LMV; ab 20. Altersjahr):
KategorieMindestlohn
GelernteCHF 5'607.--/Monat
AngelernteCHF 4'969.--/Monat
UngelernteCHF 4'537.--/Monat

Für die übrigen Angestellten (Zementwerke) gelten die oben genannten Mindestlöhne für Gelernte ab dem 25. Altersjahr, für Angelernte ab dem 23. Altersjahr, für Ungelernte ab dem 20. Altersjahr.
Bei Mitarbeitenden, die das 20. Altersjahr noch nicht erreicht haben, können die obgenannten Mindestlöhne um maximal 10% unterschritten werden.

Für die Arbeitnehmenden der Sand- und Kiesgewinnung gelten alle angeführten Minimallöhne bereits ab dem 20. Altersjahr.

Artikel 3 und Lohnvereinbarung 2014 / 2016

Lohnerhöhung

2018:
Lohnerhöhung für Betriebsmitarbeitende und Basiskader der Sparten Zementproduktion, Kies und Beton:
- Generelle Lohnerhöhung von 0.4%
- Individuelle Lohnerhöhung von 0.6% der Lohnsumme

2017:
- generelle Lohnerhöhung von 0.3%
- individuelle Lohnerhöhung von 0.7%

2016:
- generelle Lohnerhöhung: 0.3%.
- Einmalige Prämie von CHF 170.--

2014:
- generelle Lohnerhöhung: + 0.4%.
- Für individuelle, leistungsorientierte Erhöhungen: stehen weitere 0.6% der Lohnsumme zur Verfügung.
- Mindestlohnerhöhung (im Vergleich zum Vorjahr): +0.4%

Zur Information:
Vertragspartner verhandeln jährlich im Herbst.

Artikel 3, Artikel 18 (Anstellungsreglement), Lohnvereinbarung 2018

Jahresendzulage / 13. Monatslohn / Gratifikation / Dienstaltersgeschenke

13. Monatslohn:
Der Mitarbeiter hat Anspruch auf einen 13. Monatslohn, der auf das Jahresende hin ausbezahlt wird.

Dienstaltersgeschenke
Es werden die folgenden Dienstaltersgeschenke ausgerichtet:
Anzahl DienstjahreDienstaltersgeschenk (Monatslohn exkl. Gratifikation, Boni, Prämien, Schicht- und andere Zulagen)
101/3
152/3
201
251
301
351
401
451
Sofern es die Arbeitssituation zulässt, kann der Mitarbeiter, unter Absprache mit dem Vorgesetzten, das Dienstaltersgeschenk ganz oder teilweise durch entsprechend bezahlte Freizeit kompensieren:
- 1/3 Monatslohn entspricht 7 Arbeitstagen
- 2/3 Monatslohn entsprechen 14 Arbeitstagen
- 1 Monatslohn entspricht 22 Arbeitstagen

Artikel 18.2 und 21 (Anstellungsreglement)

Kinderzulagen

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen

Artikel 20.1 (Anstellungsreglement)

Lohnzuschläge

Überstunden / Überzeit

- Grundsätzlich durch Freizeit kompensiert.
- Die Überstunden, die nicht im Monat (bei gleitender Arbeitszeit: im Jahre) ihres Entstehens als Freizeit kompensiert werden können, werden mit einem Zuschlag von 25% ausbezahlt.(Alternativmöglichkeit: Stunden als Kompensationsguthaben in Zeitform, Zuschlag in Geld.)
- Überstunden, welche Teilzeitbeschäftigte leisten, werden kompensiert oder ausbezahlt (der Zuschlag von 25% wird nur entrichtet, wenn die Normalarbeitszeit eines Vollbeschäftigten
überschritten wird.
- Leitende Mitarbeiter der Funktionsstufe B (mittleres und oberes Kader) und Mitarbeiter in Aussendienst-Funktionen haben keinen Anspruch auf Überstundenentschädigung (ihr Gehalt trägt dem Umstand Rechnung, dass keine Überstunden ausbezahlt werden, zusätzliche Ferientage). Falls die zulässige Höchstarbeitszeit nach Art. 13 ArG überschritten wird und die Mehrbeanspruchung nicht selbst verursacht worden ist, besteht ein Entschädigungsanspruch.

Artikel 16.1 (Anstellungsreglement)

Nachtarbeit / Wochenendarbeit / Abendarbeit

Mitarbeitende ausserhalb des Schichtbetriebs:
Art der ArbeitZuschlag
Nachtarbeit zwischen 22:00 und 06:00Zuschlag von 30% (sofern jeweils in den entsprechenden Nächten mehr als 15 Minuten gearbeitet wurde).
Samstagarbeit20% Zuschlag auf allen angeordneten Arbeitsstunden
Sonntags- und Feiertagsarbeit (00:00 bis 24:00)75% Zuschlag

Anhang 1: Artikel 3 (Anstellungsreglement)

Schichtarbeit / Pikettdienst

Art der ArbeitZuschlag
Früh- und Spätschicht:5% Zuschlag
Nachtarbeit zwischen 22h00 und 6h0020% Zuschlag
Sonntags- und Feiertagsarbeit zwischen 0h00 und 24h0050% Zuschlag
Mitarbeiter, die regelmässig im wechselnden Schichtbetrieb eingesetzt sind (mind. 24 Nächte/Jahr; zwischen 23:00 und 06:00)Zeitzuschlag von 10%

Anhang 1 Artikel 3 (Anstellungsreglement)

Spesenentschädigung

AufwandEntschädigung
Geschäftsfahrt MietwagenEffektive Kosten
Geschäftsfahrt PrivatfahrzeugCHF -.75/km
Geschäftsfahrt ÖVEffektive Kosten
Morgenessen (falls Reise zum auswärtigen Arbeitsplatz vor 06:00 angetreten)CHF 7.--
Mittagessen (falls am gewohnten Ort bzw. zuhause oder in einem Personalrestaurant nicht möglich)CHF 20.--
Abendessen (falls Rückkehr nach Hause erst nach 20:00)CHF 20.--

Spesenreglement: Artikel 2 und 3

Arbeitszeit und freie Tage

Arbeitszeit

41 h/Woche; Normalarbeitszeit 2'050 h/Jahr

Artikel 15 (Anstellungsreglement)

Ferien

AltersgruppeFerientage
Für Jugendliche/Lehrlinge bis zum vollendeten 20. Altersjahr27 Arbeitstage
Bis zum 49. Altersjahr25 Arbeitstage
Ab dem Jahr, in welchem das 50. Altersjahr oder das 20. Dienstjahr erreicht30 Arbeitstage
Mittleres und oberes Kader (Funktionsstufe B gemäss Art. 3 AR)27 Arbeitstage

Artikel 17.1 (Anstellungsreglement)

bezahlte arbeitsfreie Tage (Absenzen)

AnlassBezahlte Tage
Heirat3 Tage
Hochzeit eigener Kinder1 Tag
Geburt eigener Kinder5 Tage für Väter (auf Wunsch des Mitarbeiters 5 weitere Tage bei 80%-iger Gehaltszahlung)
Tod des Partners, eigener Kinder, Eltern3 Tage
Tod von Gross-/Schwiegereltern, Geschwistern, Enkeln, Schwager/Schwägerinnen, Schwiegertöchtern und Schwiegersöhnen1 Tag
Militär/Inspektion1 Tag
Rekrutierung, Entlassung aus der Wehrpflicht1 Tag
Umzug1 Tag
Pflege von im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen, wenn nicht andes möglichmax. 5 Tage pro Jahr
Erfüllung bürgerllichen Pflichten, Zeuge vor Gericht, amtliche Vorladungenerforderliche Zeit (sofern nicht in der Freizeit möglich)
Teilnahme an Beerdigung von nahestehenden Personenerforderliche Zeit

Artikel 16 (Anstellungsreglement)

bezahlte Feiertage

Die Feiertage werden pro Kalenderjahr aufgrund der örtlichen Gegebenheiten standortbezogen festgelegt.

Artikel 16.4 (Anstellungsreglement)

Bildungsurlaub

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Lohnausfallentschädigungen

Krankheit / Unfall

Voller Lohn für 1-6 Monate je nach Dienstjahr, danach 80% für 730 Tage, ohne Karenztag.

Artikel 25.2 (Anstellungsreglement)

Mutterschafts- / Vaterschafts- / Elternurlaub

Mutterschaftsurlaub:
14 Wochen bei 100% Lohnzahlung, 18 Wochen zu 100% ab 2. Dienstjahr

Vaterschaftsurlaub:
5 Tage (auf Wunsch des Mitarbeiters 5 weitere Tage bei 80%-iger Gehaltszahlung)

Artikel 16 und 24.3 (Anstellungsreglement)

Militär- / Zivil- / Zivilschutzdienst

DienstartEntschädigung
Rekrutenschule80%
Übrige Dienstleistungen100%
Dienstleistungen, die pro Kalenderjahr die Dauer von 1 Monat überschreiten und für die volle Lohnzahlung erfolgenVereinbarung mit dem Mitarbeiter über eine zeitliche Weiterverpflichtung nach Dienstabschluss

Artikel 22.3 (Anstellungsreglement)

Pensionsregelungen / Frühpensionierung

Pensionerungsalter: 62 Jahre für Angehörige der Pensionskasse der Holcim Schweiz oder des Holcim Pension Fund. Das Arbeitsverhältnis endet am Ende des Monats in welchem das 62. Altersjahr rerreicht wird. Bei einer Änderung des ordentlichen Pensionierungsalters gilt eine Übergangsfrist von mind. 3 Jahren.

Bis zum Erreichen des AHV-Pensionierungsalters: Überbrückungsrente in der Höhe der max. einfachen AHV-Altersrente. Zusätzlich übernimmt die Holcim Schweiz die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige.
Diese Leistungen werden erbracht, wenn das Arbeitsverhältnis vor der Pensionierung ununterbrochen mind. 10 Jahre gedauert hat. Bei kürzerer Anstellungsdauer entsprechende Kürzung der Leistungen.

Anhang 2 (Anstellungsreglement)

Beiträge

Paritätische Fonds / Vollzugsbeiträge / Weiterbildungsbeiträge

geregelt mit Abkommen CEMSUISSE

Arbeits- / Diskriminierungsschutz

Anti-Diskriminierungsbestimmungen

Die Holcim Schweiz schützt und achtet die Persönlichkeit der Mitarbeiter und nimmt auf ihre Gesundheit Rücksicht. Die Holcim Schweiz setzt sich dafür ein, dass unter den Mitarbeitern ein Klima des gegenseitigen Respekts und der Toleranz gepflegt wird, welches Diskriminierungen, Benachteiligungen, Belästigungen und gesundheitliche Beeinträchtigung ausschliesst. Die Holcim Schweiz schafft eine offene und angstfreie Kommunikationskultur, um Mobbing vorzubeugen. Mit Mobbing wird eine Konfliktentwicklung am Arbeitsplatz bezeichnet, bei der einzelne Personen von Kollegen und/oder Vorgesetzten nachhaltig und über längere Zeit in die Enge getrieben werden.

Die Holcim Schweiz fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiter insbesondere in Bezug auf die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung, und sorgt dafür, dass niemand aufgrund des Geschlechtes, der Herkunft, der Religion oder der Hautfarbe diskriminiert wird.

Artikel 7 (Anstellungsreglement)

Gleichstellung allg. / Lohngleichheit / Vereinbarkeit Beruf und Familie / Sexuelle Belästigung

Die Holcim Schweiz setzt sich dafür ein, sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Als sexuelle Belästigung gilt jede Handlung mit sexuellem Bezug, die von einer Seite unerwünscht ist.

Die Holcim Schweiz fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiter insbesondere in Bezug auf die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung, und sorgt dafür, dass niemand aufgrund des Geschlechtes, der Herkunft, der Religion oder der Hautfarbe diskriminiert wird.

Artikel 7 (Anstellungsreglement)

Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz

Voller Lohn für 1-6 Monate je nach Dienstjahr, danach 80% für 730 Tage, ohne Karenztag.

Die Holcim Schweiz sorgt für sichere Arbeitsplätze und strebt eine risikofreie Arbeitsumgebung für Mitarbeiter, Besucher und Drittunternehmer an. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, alle Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit, des Umwelt- und des Gesundheitsschutzes einzuhalten. Er unterstützt die Holcim Schweiz bei den Anstrengungen, sichere Arbeitsplätze zu schaffen. Er beseitigt, wo möglich, festgestellte Gefahren und meldet seinem Vorgesetzten Mängel, welche die Sicherheit oder Umwelt im Betrieb in irgendeiner Form beeinträchtigen können. Der Mitarbeiter darf sich nicht in einen Zustand versetzen, in dem er sich selbst oder andere gefährdet. Dies gilt insbesondere für den Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.

Artikel 8 und 25.2 (Anstellungsreglement)

Lehrlinge / Angestellte bis 20 Jahre

Unterstellung GAV:
Lehrlinge sind dem GAV nicht unterstellt

Ferien:
- Jugendliche/Lehrlinge bis zum vollendeten 20. Altersjahr: 27 Arbeitstage
- Jugendurlaub (unter 30 Jahre, für freiwillige Jugendarbeit, ohne Lohnanspruch: 5 zusätzliche Ferientage

Artikel 1 und 17.1 (Anstellungsreglement); OR 329a+e

Kündigung

Kündigungsfrist

DienstjahrKündigungsfrist
Während der Probezeit (3 Monate)7 Kalendertage
Im 1. Dienstjahr1 Monat
Ab 2. Dienstjahr3 Monate
Mittleres und oberes Kader (Funktionsstufe B gemäss Art. 3 AR)6 Monate

Artikel 6.3 (Anstellungsreglement)

Kündigungsschutz

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Sozialpartnerschaft

Vertragspartner

Arbeitnehmervertretung

Gewerkschaft Unia
Syna - die Gewerkschaft

Arbeitgebervertretung

Holcim (Schweiz) AG

Mitwirkung

Freistellung für Verbandstätigkeit

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Mitwirkungsbestimmungen (Betriebskommissionen, Jugendkommissionen, usw.)

Die Holcim Schweiz beteiligt die Beschäftigten im Sinne von Art. 48 des Arbeitsgesetzes.

Zur Festigung des guten Einvernehmens zwischen der Geschäftsleitung und der Arbeitnehmerschaft sowie des gegenseitigen Vertrauens besteht in jedem Zementwerk eine Betriebskommission. Ihre Aufgaben, Zusammensetzung usw. werden in einem separaten Reglement über die Betriebskommissionen geregelt. Die Geschäftsleitung der Holcim (Schweiz) AG lädt die Präsidenten der Betriebskommissionen jährlich zu einem Gespräch ein, um gemeinsame Anliegen zu be sprechen.

Artikel 6 KAV und Artikel 7 (Anstellungsreglement)

Schutzbestimmungen von Gewerkschaftsdelegierten und von Mitgliedern der Personal- / Betriebskommissionen

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Soz. Massnahmen / Sozialpläne / Massenentlassungen / Erhaltung v. Arbeitsplätzen

Informations- und Konsultationsrecht der ArbeitnehmerInnen, Sozialplanpflicht bei unvermeidbaren Entlassungen.

Artikel 8

Konfliktregelungen

Schlichtungsverfahren

StufeZuständiges Organ
1. StufeDirekte Aussprache Holcim Schweiz AG - direkt Beteiligte, nötigenfalls unter Beizug der Betriebskommission und der lokalen Gewerkschaftsvertretung.
2. StufeVertragsschliessende Parteien
3. StufeEinigungsamt Kt. Zürich

Artikel 9

Friedenspflicht

Die Vertragsparteien unterstellen sich für die Dauer der Gültigkeit dieses Vertrages der absoluten Friedenspflicht. Infolgedessen ist jegliche Kampfmassnahme wie Sperre, Streik, Aussperrung usw. ausgeschlossen.

Präambel

Dokumente und Links  nach oben
» KAV Holcim (655 KB, PDF)
» Anstellungsreglement Holcim (614 KB, PDF)
» Löhne Holcim 2012 (36 KB, PDF)
» Lohnvereinbarung Holcim 2014 (n’existe pas en version française/non esiste in versione italiana) (206 KB, PDF)

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