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Unia Vertrag GAV Amcor Flexibles Rorschach (ehemals: Alcan)

Diese GAV-Version ist nicht mehr (oder noch nicht) in Kraft (vgl. GAV-Vertragsende).

Es besteht möglicherweise ein vertragsloser Zustand oder ein anderer GAV kommt in der Zwischenzeit zur Anwendung.

Version des GAV

Gesamtarbeitsvertrag: 01.01.1994 - 31.12.2014
Allgemeinverbindlicherklärung: (keine Angaben)

Kriterienauswahl (51 von 51)

GAV-Übersicht

Geltungsbereiche

Kurzinfo Geltungsbereichörtlicher Geltungsbereichbetrieblicher Geltungsbereichpersönlicher Geltungsbereichallgemeinverbindlich erklärter örtlicher Geltungsbereichallgemeinverbindlich erklärter betrieblicher Geltungsbereichallgemeinverbindlich erklärter persönlicher Geltungsbereich

Vertragsdauer

automatische Vertragsverlängerung / Verlängerungsklausel 
GAV-Details gemäss Kriterienauswahlnach oben

GAV-Übersicht

Geltungsbereiche

örtlicher Geltungsbereich

Firmenvertrag (Amcor Flexibles Rorschach (ehemals: Alcan), SG)

betrieblicher Geltungsbereich

Firmenvertrag (Amcor Flexibles Rorschach (ehemals: Alcan), SG)

persönlicher Geltungsbereich

Gilt für alle Mitarbeiter im Lohnsystem, ausgenommen sind Lehrlinge, Aushilfen bis drei Monate Anstellungsdauer, Praktikanten, Temporärmitarbeiter und Heimarbeiter.

Artikel 1

Vertragsdauer

automatische Vertragsverlängerung / Verlängerungsklausel

Verlängert sich automatisch, wenn nicht auf sechs Monate gekündigt.

Artikel 15

Arbeitsbedingungen

Lohn und Lohnbestandteile

Löhne / Mindestlöhne

Der Lohn wird aufgrund des Lohnreglementes festgelegt.

Artikel 4.1

Lohnerhöhung

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Jahresendzulage / 13. Monatslohn / Gratifikation / Dienstaltersgeschenke

13. Monatslohn (= Weihnachtsgeschenk) ist fakultativ

Artikel 4.4

Kinderzulagen

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Lohnzuschläge

Überstunden / Überzeit

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Nachtarbeit / Wochenendarbeit / Abendarbeit

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Schichtarbeit / Pikettdienst

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Spesenentschädigung

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Arbeitszeit und freie Tage

Arbeitszeit

gemäss Vorgaben des Arbeitsgeberverbandes

Artikel 3

Ferien

AlterskategorieAnzahl Ferientag
bis Alter 1735 Tage
ab Alter 1830 Tage
ab Alter 1925 Tage
ab Alter 2121 Tage
ab Alter 3022 Tage
ab Alter 4023 Tage
ab Alter 5026 Tage
ab Alter 6030 Tage

Artikel 7

bezahlte Feiertage

9 Feiertage:
1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 1. November, 25. Dezember, 26. Dezember

Artikel 8

Bildungsurlaub

3 Tage pro Jahr für Mitglieder der Betriebskommission

Artikel 12.2

Lohnausfallentschädigungen

Krankheit / Unfall

Krankheit:
Mitarbeiter schliesst persönlich eine Krankentaggeldversicherung ab.

Unfall:
Arbeitgeber schliesst bei SUVA Versicherung für Berufs- und Nichtberufsunfälle ab.

Artikel 5.2 und 5.3

Mutterschafts- / Vaterschafts- / Elternurlaub

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Militär- / Zivil- / Zivilschutzdienst

PersonDienstartProzent des LohnesDauer
ohne UnterstützungspflichtRekrutenschule50%
mit UnterstützungspflichtRekrutenschule100%
ohne UnterstützungspflichtMilitärdienst100%1 Monat
ohne UnterstützungspflichtMilitärdienst75%ab 2. Monat

Artikel 9

Beiträge

Paritätische Fonds / Vollzugsbeiträge / Weiterbildungsbeiträge

Solidaritätsbeiträge Arbeitnehmende: CHF 60.-- pro Jahr

Artikel 13.2

Arbeits- / Diskriminierungsschutz

Anti-Diskriminierungsbestimmungen

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Gleichstellung allg. / Lohngleichheit / Vereinbarkeit Beruf und Familie / Sexuelle Belästigung

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Lehrlinge / Angestellte bis 20 Jahre

Unterstellung Lehrlinge:
Sind dem GAV nicht unterstellt

FerienanspruchAlter der Angestellten
35 Tagebis Alter 17
30 Tageab Alter 18
25 Tageab Alter 19

Artikel 1 und 7.1

Kündigung

Kündigungsfrist

DienstjahrKündigungsfrist
Probezeit (3 Monate)7 Tage
1. Dienstjahr1 Monat
2.-9. Dienstjahr2 Monate
ab 10. Dienstjahr3 Monate

Artikel 2 und 10

Kündigungsschutz

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Sozialpartnerschaft

Vertragspartner

Arbeitnehmervertretung

Betriebskommission
Gewerkschaft Unia
Gewerkschaft Syna

Arbeitgebervertretung

Amcor Flexibles Rorschach (ehemals: Alcan)

Mitwirkung

Freistellung für Verbandstätigkeit

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Mitwirkungsbestimmungen (Betriebskommissionen, Jugendkommissionen, usw.)

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Schutzbestimmungen von Gewerkschaftsdelegierten und von Mitgliedern der Personal- / Betriebskommissionen

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Soz. Massnahmen / Sozialpläne / Massenentlassungen / Erhaltung v. Arbeitsplätzen

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Konfliktregelungen

Schlichtungsverfahren

1. Sufe: Vertragsparteien
2. Stufe: Schiedsgericht unter Leitung des Präsidenten des Einigungsamtes des Kantons St. Gallen.

Artikel 14

Friedenspflicht

unbeschränkte Friedenspflicht

Artikel 14.2

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» GAV Amcor Flexibles Rorschach (ehemals: Alcan) 1994 (590 KB, PDF)

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