Normalarbeitsvertrag des Sektors der industriellen Wartung und Reinigung im Kanton Wallis

Version des GAV Lohnrechner

Gesamtarbeitsvertrag: (keine Angaben)
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 16.08.2013
Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen (Kanton Wallis)

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GAV-Übersicht

Geltungsbereiche

Kurzinfo Geltungsbereich

Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen (Kanton Wallis)

allgemeinverbindlich erklärter örtlicher Geltungsbereich

Gilt im Kanton Wallis

allgemeinverbindlich erklärter betrieblicher Geltungsbereich

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Gewerbe der industriellen Wartung und Reinigung gilt im Sinne des vorliegenden Normalarbeitsvertrags jede Person, die eine Tätigkeit ausübt, welche bezweckt, eine technische Anlage zu montieren, zu wahren, zu regeln, zu garantieren oder deren Funktionieren wiederherzustellen, und die von einem Unternehmen im Bereich der industriellen Wartung, der industriellen Entsorgung der Abfälle oder der Sanierung beschäftigt wird.

Artikel 1

allgemeinverbindlich erklärter persönlicher Geltungsbereich

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Gewerbe der industriellen Wartung und Reinigung gilt im Sinne des vorliegenden Normalarbeitsvertrags jede Person, die eine Tätigkeit ausübt, welche bezweckt, eine technische Anlage zu montieren, zu wahren, zu regeln, zu garantieren oder deren Funktionieren wiederherzustellen, und die von einem Unternehmen im Bereich der industriellen Wartung, der industriellen Entsorgung der Abfälle oder der Sanierung beschäftigt wird.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag oder einem betrieblichen Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, sowie die Personen, die einem Gesamtarbeitsvertrag im Gebäudereinigungsgewerbe unterstellt sind, fallen nicht in den Geltungsbereich des vorliegenden Normalarbeitsvertrags sofern die Löhne des vorliegenden Normalarbeitsvertrags eingehalten werden.

Artikel 1

Arbeitsbedingungen

Lohn und Lohnbestandteile

Löhne / Mindestlöhne

Zwingende Mindestlöhne (Basis: wöchentliche Arbeitszeit von 42h):
- Nicht qualifizierte Arbeitnehmende: CHF 4'710.--/Monat, bzw. CHF 25.90/h
- Qualifizierte Arbeitnehmende: CHF 4'989.--/Monat, bzw. CHF 27.45/h

Artikel 2

Jahresendzulage / 13. Monatslohn / Gratifikation / Dienstaltersgeschenke

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Kinderzulagen

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Lohnzuschläge

Überstunden / Überzeit

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Nachtarbeit / Wochenendarbeit / Abendarbeit

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Schichtarbeit / Pikettdienst

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Spesenentschädigung

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Arbeitszeit und freie Tage

Arbeitszeit

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Ferien

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

bezahlte arbeitsfreie Tage (Absenzen)

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

bezahlte Feiertage

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Bildungsurlaub

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Lohnausfallentschädigungen

Krankheit / Unfall

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Mutterschafts- / Vaterschafts- / Elternurlaub

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Militär- / Zivil- / Zivilschutzdienst

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Pensionsregelungen / Frühpensionierung

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Arbeits- / Diskriminierungsschutz

Anti-Diskriminierungsbestimmungen

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Gleichstellung allg. / Lohngleichheit / Vereinbarkeit Beruf und Familie / Sexuelle Belästigung

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Lehrlinge / Angestellte bis 20 Jahre

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Kündigung

Kündigungsfrist

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Kündigungsschutz

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Sozialpartnerschaft

Mitwirkung

Freistellung für Verbandstätigkeit

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Mitwirkungsbestimmungen (Betriebskommissionen, Jugendkommissionen, usw.)

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Schutzbestimmungen von Gewerkschaftsdelegierten und von Mitgliedern der Personal- / Betriebskommissionen

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Soz. Massnahmen / Sozialpläne / Massenentlassungen / Erhaltung v. Arbeitsplätzen

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Dokumente und Links  nach oben
» Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen (SECO)

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