Normalarbeitsvertrag des Sektors der industriellen Wartung und Reinigung im Kanton Wallis
Version des GAV
Lohnrechner
Gesamtarbeitsvertrag: (keine Angaben)
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 16.08.2013
Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen (Kanton Wallis)
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GAV-Übersicht
Geltungsbereiche
Kurzinfo Geltungsbereich
Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen (Kanton Wallis)allgemeinverbindlich erklärter örtlicher Geltungsbereich
Gilt im Kanton Wallisallgemeinverbindlich erklärter betrieblicher Geltungsbereich
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Gewerbe der industriellen Wartung und Reinigung gilt im Sinne des vorliegenden Normalarbeitsvertrags jede Person, die eine Tätigkeit ausübt, welche bezweckt, eine technische Anlage zu montieren, zu wahren, zu regeln, zu garantieren oder deren Funktionieren wiederherzustellen, und die von einem Unternehmen im Bereich der industriellen Wartung, der industriellen Entsorgung der Abfälle oder der Sanierung beschäftigt wird.
Artikel 1allgemeinverbindlich erklärter persönlicher Geltungsbereich
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Gewerbe der industriellen Wartung und Reinigung gilt im Sinne des vorliegenden Normalarbeitsvertrags jede Person, die eine Tätigkeit ausübt, welche bezweckt, eine technische Anlage zu montieren, zu wahren, zu regeln, zu garantieren oder deren Funktionieren wiederherzustellen, und die von einem Unternehmen im Bereich der industriellen Wartung, der industriellen Entsorgung der Abfälle oder der Sanierung beschäftigt wird.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag oder einem betrieblichen Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, sowie die Personen, die einem Gesamtarbeitsvertrag im Gebäudereinigungsgewerbe unterstellt sind, fallen nicht in den Geltungsbereich des vorliegenden Normalarbeitsvertrags sofern die Löhne des vorliegenden Normalarbeitsvertrags eingehalten werden.
Artikel 1Arbeitsbedingungen
Lohn und Lohnbestandteile
Löhne / Mindestlöhne
Zwingende Mindestlöhne (Basis: wöchentliche Arbeitszeit von 42h):
- Nicht qualifizierte Arbeitnehmende: CHF 4'710.--/Monat, bzw. CHF 25.90/h
- Qualifizierte Arbeitnehmende: CHF 4'989.--/Monat, bzw. CHF 27.45/h
Artikel 2Jahresendzulage / 13. Monatslohn / Gratifikation / Dienstaltersgeschenke
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenKinderzulagen
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenLohnzuschläge
Überstunden / Überzeit
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenNachtarbeit / Wochenendarbeit / Abendarbeit
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenSchichtarbeit / Pikettdienst
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenSpesenentschädigung
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenArbeitszeit und freie Tage
Arbeitszeit
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenFerien
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungenbezahlte arbeitsfreie Tage (Absenzen)
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungenbezahlte Feiertage
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenBildungsurlaub
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenLohnausfallentschädigungen
Krankheit / Unfall
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenMutterschafts- / Vaterschafts- / Elternurlaub
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenMilitär- / Zivil- / Zivilschutzdienst
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenPensionsregelungen / Frühpensionierung
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenArbeits- / Diskriminierungsschutz
Anti-Diskriminierungsbestimmungen
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenGleichstellung allg. / Lohngleichheit / Vereinbarkeit Beruf und Familie / Sexuelle Belästigung
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenArbeitssicherheit / Gesundheitsschutz
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenLehrlinge / Angestellte bis 20 Jahre
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenKündigung
Kündigungsfrist
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenKündigungsschutz
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenSozialpartnerschaft
Mitwirkung
Freistellung für Verbandstätigkeit
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenMitwirkungsbestimmungen (Betriebskommissionen, Jugendkommissionen, usw.)
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenSchutzbestimmungen von Gewerkschaftsdelegierten und von Mitgliedern der Personal- / Betriebskommissionen
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenSoz. Massnahmen / Sozialpläne / Massenentlassungen / Erhaltung v. Arbeitsplätzen
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen
» Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen (SECO)
Üblicher Lohn in dieser Branche:
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Es liegt keine Branche mit üblichen Löhnen vor, da z.T. keine oder nicht genügend Daten bekannt sind.