GAV ISS Facility Services AG und Vebego Airport AG - Teilzeitangestellte im Stundenlohn (vormals: GAV ISS Aviation AG Zürich - TZA im Stdl.)
Version des GAV
Lohnrechner
Gesamtarbeitsvertrag: ab 01.01.2019
Allgemeinverbindlicherklärung: (keine Angaben)
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GAV-Übersicht
Geltungsbereiche
örtlicher Geltungsbereich
Firmenvertrag (ISS Facility Services AG und Vebego Airport AG - Teilzeitangestellte im Stundenlohn; Kanton ZH)betrieblicher Geltungsbereich
Firmenvertrag (ISS Facility Services AG und Vebego Airport AG - Teilzeitangestellte im Stundenlohn; Kanton ZH)persönlicher Geltungsbereich
Gilt für die von ISS Aviation AG und der Vebego AG in Zürich-Flughafen beschäftigten Teilzeitangestellten im Stundenlohn mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50% der Normalarbeitszeit von 40 Std. Ausgenommen sind Schüler, Lernende und Praktikanten.
Artikel 1Vertragsdauer
automatische Vertragsverlängerung / Verlängerungsklausel
Die Vereinbarung ist unbefristet und mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten von beiden Parteien kündbar.
Artikel 23Arbeitsbedingungen
Lohn und Lohnbestandteile
Löhne / Mindestlöhne
Stundenmindestlöhne gültig ab 1. Januar 2019
Mitarbeiterkategorie | Stundenlohn (plus Ferienzuschlag) |
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KabinenreinigerIn | CHF 18.70 |
KabinenreinigerIn mit interner PW-Prüfung | CHF 19.-- |
ChauffeurIn | CHF 19.-- |
RDS Ramp Direct Service | CHF 20.90 |
Spezialreinigung | CHF 20.-- |
Spezialreinigung mit interner PW-Prüfung | CHF 20.30 |
Lohnanpassungen 2019Lohnauszahlung
Die Lohnzahlung erfolgt jeweils bargeldlos am 10. Tag des Folgemonats.
Artikel 16Lohnzuschläge
Nachtarbeit / Wochenendarbeit / Abendarbeit
Arbeit | Zulage |
---|
Sonn- und Feiertage (00h00 - 24h00) | CHF 3.70/h zuzüglich pauschale Entschädigung* |
Nachtarbeit (22h00 - 06h00) | CHF 3.70/h |
*Die pauschale Entschädigung für während den Ferien ausfallende Zulagen für Nachtarbeit sowie Sonn-/Feiertagsarbeit werden in Form eines Zulagenzuschlages bezahlt. Der Zulagenzuschlag beträgt bei einem Anspruch auf 4 Wochen Ferien 8.33% und bei einem Anspruch auf 5 Wochen Ferien 10.64% auf den Zulagen für Nachtarbeit sowie Sonn-/Feiertagsarbeit.
Artikel 13, 14 und 15; AnhangArbeitszeit und freie Tage
Arbeitszeit
Die im Arbeitsvertrag aufgeführte Stundenzahl entspricht der durchschnittlichen Arbeitsleistung pro Woche innerhalb eines Jahres. Die Einsätze können aufgrund eines Dienstplanes oder auf Abruf erfolgen.
Artikel 10Ferien
Alterskategorie | Wochen |
---|
Arbe¡tnehmende unter 20 Jahre | 5 Wochen |
Arbeitnehmende über 20 Jahre | 4 Wochen |
ab 45. Altersjahr | 5 Wochen |
ab 20. Dienstjahr | 5 Wochen |
Der Ferien- und Feiertagsanspruch gem. OR und die pauschale Entschädigung für während den Ferien ausfallende Zulagen für Nachtarbeit sowie Sonn-/Feiertagsarbeit werden in Form eines Lohn- bzw. Zulagenzuschlages bezahlt. Der Lohn- bzw. Zulagenzuschlag beträgt bei einem Anspruch auf 4 Wochen Ferien 8.33% und bei einem Anspruch auf 5 Wochen Ferien 10.64% auf dem Stundenlohn und auf den Zulagen gemäss Artikel 13.
Artikel 11bezahlte Feiertage
Der Ferien- und Feiertagsanspruch gem. OR und die pauschale Entschädigung für während den Ferien ausfallende Zulagen für Nachtarbeit sowie Sonn-/Feiertagsarbeit werden in Form eines Lohn- bzw. Zulagenzuschlages bezahlt. Der Lohn- bzw. Zulagenzuschlag beträgt bei einem Anspruch auf 4 Wochen Ferien 8.33% und bei einem Anspruch auf 5 Wochen Ferien 10.64% auf dem Stundenlohn und auf den Zulagen gemäss Artikel 13.
Artikel 11Lohnausfallentschädigungen
Krankheit / Unfall
Krankheit:
Der Arbeitgeber versichert alle Teilzeitangestellten gegen Lohnausfall infolge Krankheit oder Mutterschaft. Nach Ablauf der Probezeit werden 80% des Lohnes gegen Lohnausfall versichert. Die Höhe der Lohnzahlung berechnet sich nach der in den vergangenen 12 Monaten bzw. seit Beginn des Anstellungsverhältnisses geleisteten durchschnittlichen Stundenzahl pro Woche. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dauert 720 Tage. Die Versicherungsprämien werden je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Unfall:
Der Arbeitgeber übernimmt die Bezahlung der Karenztage für eine beschränkte Zeit gemäss Art. 324b OR zu ihren Lasten, vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer die Beweisstücke beigebracht und die Unfallversicherung den Fall gutgeheissen hat. Die Prämien für die Nichtbetriebsunfallversicherung gehen zu Lasten des Arbeitnehmers. Gegen Nichtbetriebsunfälle sind nur jene Arbeitnehmer versichert, die mindestens 8 Stunden in der Woche arbeiten. Die Höhe der Lohnzahlung (nach Ablauf der Probezeit) berechnet sich nach der in den vergangenen 12 Monaten bzw. seit Beginn des Anstellungsverhältnisses geleisteten durchschnittlichen Stundenzahl pro Woche. Alle Absenzen sind zu belegen.
Artikel 17 - 22Mutterschafts- / Vaterschafts- / Elternurlaub
Mutterschaftsurlaub: 14 Wochen ab Geburt
Artikel 12Arbeits- / Diskriminierungsschutz
Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz
Die Angestellten haben Anspruch auf Rücksichtnahme auf ihre Gesundheit. Sie sind verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften gewissenhaft zu befolgen, die zur Verhütung von Unfällen und Krankheiten stehenden Geräte und Einrichtungen zu benützen und Anstrengungen zur Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung zu unterstützen.
Artikel 6Lehrlinge / Angestellte bis 20 Jahre
Unterstellung GAV:
Die Lernenden sind nicht dem GAV unterstellt.
Ferien:
- Arbe¡tnehmende unter 20 Jahre: 5 Wochen
- Jugendurlaub (unter 30 Jahre, für freiwillige Jugendarbeit, ohne Lohnanspruch): 5 zusätzliche Bildungstage
Artikel 1 und 11; OR 329a+eKündigung
Kündigungsfrist
| Kündigungsfrist |
---|
Während der Probezeit (3 Monate) | 7 Tage |
Befristeter Arbeitsvertrag (bis max. 3 Monate) | auf den im Vertrag vorgesehenen Termin oder 7 Tage |
Artikel 8 und 9Sozialpartnerschaft
Vertragspartner
Arbeitnehmervertretung
VPOD LuftverkehrArbeitgebervertretung
ISS Facility Services AG, Zürich-Flughafen
Vebego AG, DietikonKonfliktregelungen
Friedenspflicht
Wahrung des Arbeitsfriedens; jegliche Kampfmassnahmen sind untersagt; Verletzung der Friedenspflicht: Konventionalstrafe von CHF 100'000.--
Artikel 2
» GAV ISS Aviation AG Zürich - Teilzeitangestellte im Stundenlohn - 2015 (73 KB, PDF)» Lohnvereinbarung 2019 (125 KB, PDF)
Produktion (Version 5.4.9)