GAV-Übersicht
Geltungsbereiche
örtlicher Geltungsbereich
Firmenvertrag (Amcor Flexibles Rorschach (ehemals: Alcan), SG)betrieblicher Geltungsbereich
Firmenvertrag (Amcor Flexibles Rorschach (ehemals: Alcan), SG)persönlicher Geltungsbereich
Gilt für alle Mitarbeiter im Lohnsystem, ausgenommen sind Lehrlinge, Aushilfen bis drei Monate Anstellungsdauer, Praktikanten, Temporärmitarbeiter und Heimarbeiter.
Artikel 1Vertragsdauer
automatische Vertragsverlängerung / Verlängerungsklausel
Verlängert sich automatisch, wenn nicht auf sechs Monate gekündigt.
Artikel 15Arbeitsbedingungen
Lohn und Lohnbestandteile
Löhne / Mindestlöhne
Der Lohn wird aufgrund des Lohnreglementes festgelegt.
Artikel 4.1Lohnerhöhung
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenJahresendzulage / 13. Monatslohn / Gratifikation / Dienstaltersgeschenke
13. Monatslohn (= Weihnachtsgeschenk) ist fakultativ
Artikel 4.4Kinderzulagen
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenLohnzuschläge
Überstunden / Überzeit
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenNachtarbeit / Wochenendarbeit / Abendarbeit
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenSchichtarbeit / Pikettdienst
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenSpesenentschädigung
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenArbeitszeit und freie Tage
Arbeitszeit
gemäss Vorgaben des Arbeitsgeberverbandes
Artikel 3Ferien
Alterskategorie | Anzahl Ferientag |
---|
bis Alter 17 | 35 Tage |
ab Alter 18 | 30 Tage |
ab Alter 19 | 25 Tage |
ab Alter 21 | 21 Tage |
ab Alter 30 | 22 Tage |
ab Alter 40 | 23 Tage |
ab Alter 50 | 26 Tage |
ab Alter 60 | 30 Tage |
Artikel 7bezahlte Feiertage
9 Feiertage:
1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 1. November, 25. Dezember, 26. Dezember
Artikel 8Bildungsurlaub
3 Tage pro Jahr für Mitglieder der Betriebskommission
Artikel 12.2Lohnausfallentschädigungen
Krankheit / Unfall
Krankheit:
Mitarbeiter schliesst persönlich eine Krankentaggeldversicherung ab.
Unfall:
Arbeitgeber schliesst bei SUVA Versicherung für Berufs- und Nichtberufsunfälle ab.
Artikel 5.2 und 5.3Mutterschafts- / Vaterschafts- / Elternurlaub
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenMilitär- / Zivil- / Zivilschutzdienst
Person | Dienstart | Prozent des Lohnes | Dauer |
---|
ohne Unterstützungspflicht | Rekrutenschule | 50% | |
mit Unterstützungspflicht | Rekrutenschule | 100% | |
ohne Unterstützungspflicht | Militärdienst | 100% | 1 Monat |
ohne Unterstützungspflicht | Militärdienst | 75% | ab 2. Monat |
Artikel 9Beiträge
Paritätische Fonds / Vollzugsbeiträge / Weiterbildungsbeiträge
Solidaritätsbeiträge Arbeitnehmende: CHF 60.-- pro Jahr
Artikel 13.2Arbeits- / Diskriminierungsschutz
Anti-Diskriminierungsbestimmungen
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenGleichstellung allg. / Lohngleichheit / Vereinbarkeit Beruf und Familie / Sexuelle Belästigung
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenArbeitssicherheit / Gesundheitsschutz
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenLehrlinge / Angestellte bis 20 Jahre
Unterstellung Lehrlinge:
Sind dem GAV nicht unterstellt
Ferienanspruch | Alter der Angestellten |
---|
35 Tage | bis Alter 17 |
30 Tage | ab Alter 18 |
25 Tage | ab Alter 19 |
Artikel 1 und 7.1Kündigung
Kündigungsfrist
Dienstjahr | Kündigungsfrist |
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Probezeit (3 Monate) | 7 Tage |
1. Dienstjahr | 1 Monat |
2.-9. Dienstjahr | 2 Monate |
ab 10. Dienstjahr | 3 Monate |
Artikel 2 und 10Kündigungsschutz
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenSozialpartnerschaft
Vertragspartner
Arbeitnehmervertretung
Betriebskommission
Gewerkschaft Unia
Gewerkschaft SynaArbeitgebervertretung
Amcor Flexibles Rorschach (ehemals: Alcan)Mitwirkung
Freistellung für Verbandstätigkeit
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenMitwirkungsbestimmungen (Betriebskommissionen, Jugendkommissionen, usw.)
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenSchutzbestimmungen von Gewerkschaftsdelegierten und von Mitgliedern der Personal- / Betriebskommissionen
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenSoz. Massnahmen / Sozialpläne / Massenentlassungen / Erhaltung v. Arbeitsplätzen
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenKonfliktregelungen
Schlichtungsverfahren
1. Sufe: Vertragsparteien
2. Stufe: Schiedsgericht unter Leitung des Präsidenten des Einigungsamtes des Kantons St. Gallen.
Artikel 14Friedenspflicht
unbeschränkte Friedenspflicht
Artikel 14.2