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Unia Vertrag KAV Lonza Walliser Werke

Version des GAV

Gesamtarbeitsvertrag: ab 01.04.2017
Allgemeinverbindlicherklärung: (keine Angaben)

Kriterienauswahl (51 von 51)

GAV-Übersicht

Geltungsbereiche

Kurzinfo Geltungsbereichörtlicher Geltungsbereichbetrieblicher Geltungsbereichpersönlicher Geltungsbereichallgemeinverbindlich erklärter örtlicher Geltungsbereichallgemeinverbindlich erklärter betrieblicher Geltungsbereichallgemeinverbindlich erklärter persönlicher Geltungsbereich

Vertragsdauer

automatische Vertragsverlängerung / Verlängerungsklausel 

Sozialpartnerschaft

Vertragspartner

ArbeitnehmervertretungArbeitgebervertretung

paritätische Organe

VollzugsorganeFonds

Mitwirkung

Freistellung für VerbandstätigkeitMitwirkungsbestimmungen (Betriebskommissionen, Jugendkommissionen, usw.)Schutzbestimmungen von Gewerkschaftsdelegierten und von Mitgliedern der Personal- / BetriebskommissionenSoz. Massnahmen / Sozialpläne / Massenentlassungen / Erhaltung v. Arbeitsplätzen

Konfliktregelungen

SchlichtungsverfahrenFriedenspflichtKaution
GAV-Details gemäss Kriterienauswahlnach oben

GAV-Übersicht

Geltungsbereiche

örtlicher Geltungsbereich

Gilt für die Walliser Werke der Lonza.

Artikel 2

betrieblicher Geltungsbereich

Gilt für die Walliser Werke der Lonza.

Artikel 2

persönlicher Geltungsbereich

Gilt für sämtliche angestellte ArbeitnehmerInnen mit Ausnahme aller Vorgesetzten ab Anlagekoordinatoren/Anlagemeister der Laboranten, Pharma-Assistentinnen, Zeichner, Angestellten mit höherer technischer Ausbildung sowie der administrativ tätigen Mitarbeitenden.
Die Aushilfen unterstehen nicht diesem KAV. Die Beschäftigungszeit der Aushilfen wird jedoch bei einer definitiven Anstellung an die Probezeit angerechnet.

Artikel 2

Vertragsdauer

automatische Vertragsverlängerung / Verlängerungsklausel

Wenn nicht gekündigt, verlängert sich der KAV für ein weiteres Jahr.

Artikel 12.2

Arbeitsbedingungen

Lohn und Lohnbestandteile

Löhne / Mindestlöhne

Per 1.4.2017:
FunktionsgruppeUntere BandbreiteObere Bandbreite
1CHF 53'481.--CHF 71'304.--
2CHF 56'161.--CHF 74'869.--
3CHF 58'965.--CHF 78'630.--
4CHF 61'922.--CHF 82'559.--
5CHF 65'032.--CHF 86'692.--
6CHF 68'275.--CHF 91'020.--
7CHF 71'672.--CHF 95'563.--
8CHF 75'253.--CHF 100'331.--
9CHF 79'029.--CHF 105'345.--
10CHF 82'968.--CHF 110'614.--

Artikel 5 und Merkblatt 2017

Lohnkategorien

Das Lohnsystem besteht aus 10 Funktionsgruppen, für die je ein Lohnband festgelegt wird (vgl. Einreihungsplan Lohnordnung unter 'Dokumente und Links').

Artikel 5.2

Lohnerhöhung

2019 (per 1. April 2019):
Individuelle Lohnerhöhung um 0.9%
Generelle Lohnerhöhung um 0.4%

2017 (per 1. April 2017):
Erhöhung der Mindestlöhne um 1%
Erhöhung des Grundlohnes: CHF 55.--/Monat generell, CHF 715.--/Jahr (entspricht gut 0.85% der Grundlohnsumme)

2014 (per 1. April 2014):
Lohnerhöhung: +1.3% (davon 0.3% generell), Schichtzulagen: +0.2%

Zur Informattion:
Jährliche Lohnverhandlungen

Artikel 6, Merkblatt 2014 und Merkblatt 2017, Protokollvereinbarung 2019

Jahresendzulage / 13. Monatslohn / Gratifikation / Dienstaltersgeschenke

13. Monatslohn = Grundlohn + durchschnittliche Schichtzulage

Artikel 5.14

Kinderzulagen

Für Kinder bis zum erfüllten 16. Altersjahr:
für die ersten 2 Kinder je CHF 275.--
ab dem dritten Kind je CHF 375.--

Für Kinder in Ausbildung vom erfüllten 16. bis vollendeten 25. Altersjahr:
für die ersten 2 Kinder je CHF 425.--
ab dem dritten Kind je CHF 525.--

Weitere ZulagenBetrag
FamilienzulageCHF 100.--
GeburtszulageCHF 2'100.--
HeiratszulageCHF 750.--

Merkblatt 2014

Lohnzuschläge

Überstunden / Überzeit

Überzeit:
Für die ersten 2 Stunden: 25%
Für weitere Überzeiten: 50%

Artikel 5.10

Nachtarbeit / Wochenendarbeit / Abendarbeit

Für Samstag: 25%
Für Sonntag und Feiertag: 75%
Für Nachtschicht (22.00 - 05.00): 10% Zeitzuschlag

Artikel 5.6 und 5.10

Schichtarbeit / Pikettdienst

Schichtzulagen, wenn keine Zuschläge gemäss Artikel 5.10 :
Art der SchichtZulage pro Stunde
VormittagsschichtCHF 1.96
NachmittagsschichtCHF 2.73
NachtschichtCHF 8.57
SonntagsschichtCHF 15.34
FeiertagsschichtCHF 6.65

Zusätzlich erhalten die Schichtmitarbeiter folgenden Schichturlaub gutgeschrieben, wobei pro Schichturlaubstag 8 Stunden gutgeschrieben werden.
SchichtartSchichturlaub
4-Schicht5.13 Tage
3-Schicht ohne Sonntag4.1 Tage
2-Schicht mit Sonntag3.08 Tage

Artikel 4.1 und 5.5 und Merkblatt 2017

Arbeitszeit und freie Tage

Arbeitszeit

41 Stunden pro Woche = 2119.6 Stunden pro Jahr.
Die für die Schichtarbeit eingeräumten Ruhe- und Essenspausen, 0.5 Std je 8-Stunden und 2 Stunden je 12-Stunden-Schicht, werden wie Arbeitsstunden entlöhnt.

Artikel 4

Ferien

Tagesarbeiter (1 Ferientag = 8.2 Stunden):
AlterskategorieAnzahl Ferientage
Bis 20-jährig30
21- 49-jährig25
50- 59-jährig30
Ab 60-jährig35

Schichtmitarbeiter (1 Ferientag = 8 Stunden):
AlterskategorieAnzahl Ferientage
Bis 20-jährig31.75
21- 49-jährig26.63
50- 59-jährig30.75
Ab 60-jährig35.88

Artikel 7.2 und Merkblatt 2014

bezahlte arbeitsfreie Tage (Absenzen)

Anlassbezahlte Tage
Heirat3 Tage
Geburt eines Kindes1 Tag
Heirat eines Kindes1Tag
Tod des Ehegatten, eines Kindes oder von Eltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter3 Tage
Tod von Grosseltern, Geschwistern, Pflege- und Schwiegereltern, Onkel, Tante,Schwager, Enkelkind, Nichte1 Tag
Inspektion oder Rekrutierung1 Tag
Wohnungswechsel1 Tag
Entlassung aus der Wehrpflicht0.5 Tag

Artikel 4.4 und Merkblatt 2014

bezahlte Feiertage

12 Feiertage
Neujahr, St. Josefstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 1. August, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis, Weihnachten

Der Feiertagslohn ist im Monatslohn inbegriffen. Schichtarbeitern werden 8 Stunden ausbezahlt.

Artikel 7.3 und Merkblatt 2014

Lohnausfallentschädigungen

Krankheit / Unfall

Während den ersten 90 Tagen 100% Lohnfortzahlung. Ab dem 91. Tag bis max. 730 Tagen 80%.
Kinder- und Familienzulagen werden weiter bezahlt.

Artikel 5.12 und Merkblatt 2014

Mutterschafts- / Vaterschafts- / Elternurlaub

Vaterschaftsurlaub: 1 Tag

Artikel 4.4 und Merkblatt 2014

Militär- / Zivil- / Zivilschutzdienst

DienstartZivilstandLohn
WK und EK100%
RSVerheiratete75%
RSLedige50%
BeförderungsdienstVerheiratete75%
BeförderungsdienstLedige50%

Artikel 5.11

Beiträge

Paritätische Fonds / Vollzugsbeiträge / Weiterbildungsbeiträge

Solidaritätsfonds

Per 1.4.2017:
-Erhöhung des Solidaritätsbeitrages auf CHF 22.--
-0.15% für Ausbildungsfonds

Merkblatt 2012 und Lohnverhandlungen 2017

Arbeits- / Diskriminierungsschutz

Anti-Diskriminierungsbestimmungen

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Gleichstellung allg. / Lohngleichheit / Vereinbarkeit Beruf und Familie / Sexuelle Belästigung

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Lehrlinge / Angestellte bis 20 Jahre

Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Bestimmungen

Kündigung

Kündigungsfrist

ArbeitsjahrKündigungsfrist
Probezeit7 Tage
1. Dienstjahr1 Monat
2. - 9. Dienstjahr2 Monate
Ab 10. Dienstjahr3 Monate

Artikel 9

Kündigungsschutz

Bei unverschuldeter Krankheit/Unfall kann das Arbeitsverhältnis nur nach Anhören der Betriebskommission gekündet werden.

Artikel 9.4

Sozialpartnerschaft

Vertragspartner

Arbeitnehmervertretung

Betriebskommission
Gewerkschaft Unia
Gewerkschaft Syna

Arbeitgebervertretung

Lonza AG

paritätische Organe

Fonds

Solidaritätsfonds

Merkblatt 2012

Mitwirkung

Freistellung für Verbandstätigkeit

Für die Verhandlungen werden die Gewerkschaftsvertreter, die bei Lonza arbeiten, einen halben Tag für die Vorbereitung bezahlt. Ebenfalls für die Verhandlungen selber.

Artikel 11.4.3

Konfliktregelungen

Schlichtungsverfahren

Meinungsverschiedenheiten werden zuerst zwischen Betriebskommission und Lonza-Direktion geregelt. Allenfalls unter Beibezug der Gewerkschaften. Kommt es zu keiner Einigung, so wird ein Schiedsgericht angerufen.

Artikel 11.2

Friedenspflicht

Es gilt die absolute Friedenspflicht.

Artikel 2

Dokumente und Links  nach oben
» KAV Lonza Walliser Werke 2004 (976 KB, PDF)
» Leitbeschreibungen KAV Lonza.zip (1597 KB, ZIP)
» Einreihungsplan Lohnordnung KAV Lonza (vgl. auch ZIP-Datei 'Leitbeschreibungen KAV Lonza') (33 KB, PDF)
» Merkblatt (Lohnbänder) Lonza 2017 (23 KB, PDF)
» Merkblatt (Lohnbänder) Lonza 2014 (125 KB, PDF)

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