10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung von Erzeugnissen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei zu Nahrungs- und Futtermitteln für Mensch und Tier sowie die Herstellung verschiedener Zwischenerzeugnisse, die noch keine Nahrungs- und Futtermittel darstellen. Häufig entstehen auch Halbwaren von mehr oder weniger hohem Wert (z. B. Häute aus der Schlachtung oder Ölkuchen aus der Ölerzeugung). Die einzelnen Unterteilungen stellen auf die verschiedenen hergestellten Erzeugnisse ab: Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse, Öle und Fette, Milcherzeugnisse, Mühlenerzeugnisse, Futtermittel und sonstige Nahrungs. Die Produktion kann auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter (z. B. Lohnschlachtung) erfolgen. Diese Abteilung umfasst nicht die Zubereitung von Speisen zum sofortigen Verzehr, etwa in Speisegaststätten. Einige Tätigkeiten werden zur Herstellung von Waren gezählt, selbst wenn man diese auch als Detailhandelstätigkeit im eigenen Ladengeschäft des Herstellers auffassen könnte (z. B. Bäckereien, Konditoreien und Fleischverarbeitung). Sofern jedoch nur eine geringfügige Verarbeitung erfolgt, die keine wirkliche Umwandlung darstellt (z. B. Backshops sowie Fleisch- und Fischhändler usw.) wird die Einheit dem Handel in Abschnitt G zugeordnet. Die Zubereitung von Nahrungsmitteln zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle ist in Abteilung 56 (Gastronomie) eingeordnet. Die Verarbeitung von Schlachtabfällen und -nebenerzeugnissen zu Futtermitteln wird in 109 eingeordnet, die Verarbeitung von Nahrungsmittel- und Getränkeabfällen zu Sekundärrohstoffen hingegen in 383 und die Entsorgung solcher Abfälle in 3821.
Für einen detaillierten Beschrieb der obenerwähnten Branche siehe unter Ziffer 10 im nachfolgenden PDF-Dokument.
Detaillierter NOGA 2008-Branchenbeschrieb (PDF)
11 Getränkeherstellung
Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Getränken wie nichtalkoholische Getränke und Mineralwasser, die Herstellung von alkoholischen Getränken vornehmlich durch Gärung, Bier und Wein, und die Herstellung von Spirituosen.
Diese Branche umfasst NICHT
- Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften (s. 1032) - Herstellung von Erfrischungsgetränken aus Milch (s. 1051) - Herstellung von Erzeugnissen aus Kaffee, Tee und Mate (s. 1083)
Für einen detaillierten Beschrieb der obenerwähnten Branche siehe unter Ziffer 11 im nachfolgenden PDF-Dokument.
Detaillierter NOGA 2008-Branchenbeschrieb (PDF)