47 Detailhandel (ohne Handel mit Motorfahrzeugen)
Diese Abteilung umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren vor allem an private Haushalte, für den privaten Ge- oder Verbrauch, in Verkaufsräumen, Warenhäusern, an Ständen, durch Versandhäuser, Strassenhändler und Haustürverkauf, Verbrauchergenossenschaften usw. Der Detailhandel wird zunächst nach der Art der Verkaufsstelle klassifiziert (Detailhandel in Verkaufsräumen: Gruppen 471 bis 477; Detailhandel nicht in Verkaufsräumen: Gruppen 478 und 479). Der Detailhandel in Verkaufsräumen umfasst auch den Detailhandel mit Gebrauchtwaren (Klasse 4779). Zudem wird beim Detailhandel in Verkaufsräumen unterschieden zwischen Fachdetailhandel (Gruppen 472 bis 477) und Detailhandel mit Waren verschiedener Art (Gruppe 471). Der Fachdetailhandel in Verkaufsräumen wird weiter nach dem Warensortiment unterteilt. Der Detailhandel nicht in Verkaufsräumen wird nach Arten des Detailhandels unterteilt, wie Detailhandel an Verkaufsständen und auf Märkten (Gruppe 478) und sonstiger Detailhandel nicht in Verkaufsräumen, z. B. Versandhandel, Haustürverkauf, Automatenverkauf usw. (Gruppe 479). Die in dieser Abteilung verkauften Waren sind auf Erzeugnisse beschränkt, die allgemein als Konsumgüter oder Detailhandelswaren bezeichnet werden. Daher sind Waren, die normalerweise nicht im Detailhandel verkauft werden, wie etwa Getreide, Erze, Industriemaschinen usw., ausgeschlossen. Ebenfalls zu dieser Abteilung gehören Einheiten, deren Tätigkeit überwiegend im Verkauf ausgestellter Waren an private Haushalte besteht, etwa von Personalcomputern, Papier- und Schreibwaren, Farben oder Holz, auch wenn diese Produkte nicht für den persönlichen Gebrauch oder für den Haushalt bestimmt sind. Die handelsübliche Behandlung, die z. B. Sortieren, Trennen, Zusammenstellen und Verpacken umfassen kann, tangiert nicht die Wesenseigenschaften einer Ware Diese Abteilung umfasst auch den Detailhandel durch Handelsvertreter und Detailhandelstätigkeiten von Auktionshäusern.
Diese Branche umfasst NICHT
- Verkauf landwirtschaftlicher Produkte durch Landwirte (s. Abteilung 01) - Herstellung und Verkauf von Waren (generell als Herstellung von Waren in den Abteilungen 10-32 eingeordnet) - Verkauf von Motorfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen (s. Abteilung 45)
Für einen detaillierten Beschrieb der obenerwähnten Branche siehe unter Ziffer 47 im nachfolgenden PDF-Dokument.
Detaillierter NOGA 2008-Branchenbeschrieb (PDF)