55 Beherbergung

Diese Abteilung umfasst die kurzzeitige Beherbergung von Gästen und anderen Reisenden. Inbegriffen ist auch die längerfristige Unterbringung von Studenten, Berufstätigen und ähnlichen Personen. Einige Einheiten gewähren nur Unterkunft, während andere auch Mahlzeiten und/oder Freizeitaktivitäten anbieten.

Für einen detaillierten Beschrieb der obenerwähnten Branche siehe unter Ziffer 55 im nachfolgenden PDF-Dokument.
Detaillierter NOGA 2008-Branchenbeschrieb (PDF)

56 Gastronomie

Diese Abteilung umfasst die Bewirtung mit kompletten Mahlzeiten oder mit Getränken zum sofortigen Verzehr. Dabei kann es sich um herkömmliche Restaurants, Selbstbedienungsrestaurants oder Restaurants handeln, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, unabhängig davon, ob diese fest oder mobil sind und über Sitzgelegenheiten verfügen oder nicht. Entscheidend ist die Tatsache, dass Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr angeboten werden, und nicht die Art der Einrichtung, von der sie angeboten werden.

Für einen detaillierten Beschrieb der obenerwähnten Branche siehe unter Ziffer 56 im nachfolgenden PDF-Dokument.
Detaillierter NOGA 2008-Branchenbeschrieb (PDF)